Sobald Sie uns die Steuerformulare abgegeben haben, kümmern wir uns um die Fristen! Falls Sie uns alle Unterlagen bis Ende Februar zustellen, füllen wir die Steuererklärung in jedem Fall so aus, dass eine Fristverlängerung unnötig ist (bis spätestens Ende Mai).
Selbstverständlich können wir aber nicht alle Steuererklärungen ohne Fristverlängerung erledigen. Wenn aber für Sie eine schnelle Erledigung aus irgendeinem Grund wichtig ist, dann teilen Sie uns dies mit, wir werden Ihren Wunsch auf jeden Fall berücksichtigen.
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir nehmen Ihnen den ganzen Aufwand ab. Und Sie sind sicher, dass alle Abzüge wirklich gemacht werden, die möglich sind und dass Ihre Steuererklärung korrekt ausgefüllt ist.
Falls Sie Ihre Steuererklärung mit der Software der Steuerverwaltung TaxMe® selbst ausfüllen wollen, überprüfen wir Ihre Angaben und ergänzen sie, wo nötig.